Abrechnung

Private Krankenversicherung
Mit privaten Krankenversicherungen sowie mit der Beihilfe ist eine Abrechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) möglich. Je nach Anforderung Ihrer Krankenkasse muss dazu eventuell nach den probatorischen Sitzungen ein Antrag zur Bewilligung der Übernahme der Therapiekosten von mir gestellt werden. Die einzelnen privaten Krankenkassen handhaben die Erstattung von Psychotherapieleistungen sehr unterschiedlich, deshalb sollten Sie sich rechtzeitig vor Beginn einer Psychotherapie bei Ihrer Krankenversicherung über die genauen Bedingungen informieren. Hierbei kann ich Sie gerne unterstützen. 

Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, dann muss spätestens nach fünf probatorischen Sitzungen ein ausführlicher Bericht, inklusive somatischer Abklärung (Konsiliarbericht) durch einen Arzt (Haus- oder anderer Facharzt), an einen unabhängigen Gutachter gestellt werden. Die private Krankenkasse schließt sich in der Regel der Entscheidung der Beihilfestelle an, so dass kein weiterer Bericht eingereicht werden muss.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen ist ausschließlich im Falle des Vorliegens einer Krebserkrankung (aktuell oder in der Vorgeschichte) bei sich selbst oder einem engsten Angehörigen möglich. 

 

Selbstzahler
Wenn die Kosten für eine Psychotherapie von Ihrer Krankenkasse nicht erstattet werden oder Sie aus anderen Gründen die Kosten der Sitzungen lieber selbst übernehmen wollen, ist keine Antragstellung bei der Krankenkasse notwendig, Formalitäten und eine begrenzte Stundenanzahl spielen so für Sie keine Rolle. Die Höhe des Honorars orientiert sich dann an den Sätzen der gesetzlichen Krankenversicherung.